Haftungsausschluss Deaktivierung der Abgasnachbehandlung
Die Abgasnachbehandlungssysteme in Fahrzeugen sind entscheidend für die Einhaltung von Umweltstandards und die Reduzierung schädlicher Emissionen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Nutzung eines Fahrzeugs mit modifizierten oder nicht konformen Abgasnachbehandlungssystemen spezifische rechtliche und technische Implikationen mit sich bringen kann.
Das Fahrzeug, welches mit einem solchen System ausgestattet ist, darf ausschließlich außerhalb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) betrieben werden. Dies bedeutet, dass der Einsatz nur in geschlossenen Rennstrecken oder auf privaten Grundstücken erlaubt ist, wo keine gesetzlichen Anforderungen an die Abgasemissionen gelten. Der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist in diesem Fall nicht zulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bußgelder, Fahrzeugstilllegungen oder andere administrative Maßnahmen.
Des Weiteren wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Dienstleister East Performance keinerlei Haftung für Schäden, die aus der Nutzung des Fahrzeugs mit einem modifizierten Abgasnachbehandlungssystem entstehen, übernimmt. Dies schließt sowohl materielle Schäden als auch mögliche Personenschäden ein, die infolge von Unfällen, rechtlichen Auseinandersetzungen oder anderen unerwarteten Ereignissen resultieren könnten. Jegliche Haftungsansprüche gegen East Performance sind ausgeschlossen, da der Kunde sich der Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst ist und diese akzeptiert, bevor er das Fahrzeug in Betrieb nimmt.
Es obliegt dem Fahrzeughalter, die geltenden Gesetze und Vorschriften zu beachten und sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur in einem zulässigen Rahmen betrieben wird. Der Dienstleister East Performance empfiehlt, sich vor der Nutzung des Fahrzeugs umfassend über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.